04.05.2021
FW Moosburg: Keine Verbote, sondern Aufklärung und Bewusstseinsbildung

Neben der Feststellung, dass es in der geplanten Stadtgrünordnung um eine reine Baumschutzverordnung geht, stellen sich zudem noch viele Fragezeichen der praktischen Umsetzung. So kann eine Erlaubnis auf Beseitigen oder Beschädigen geschützter Bäume auf Antrag erteilt werden, wenn eine unzumutbare Belastung vorliegt und nach Beratung durch die Stadt Moosburg keine alternative und zumutbare Lösung gefunden werden kann. Können heißt nicht müssen. Was ist zumutbar und was nicht? Es stellt sich die Frage, wer die Anträge abarbeitet und die Beratung sicherstellt. Es sorgt in erster Linie vorrangig für einen erhöhten Verwaltungsaufwand, vermutlich für unsere Moosburger Stadtgärtnerei.

Während der Onlinekonferenz wurde darüber gesprochen, ob es auf Privatgrundstücken in der Vergangenheit zu besonderen Fällen der Baumrodung gekommen ist, die größeren Unmut geschaffen und eine Intervention benötigt hätten um diese neue Verordnung erforderlich zu machen. Den Teilnehmern war keine bekannt.

Durch eine neue Stadtgrünordnung werden zu dem Gartenbesitzer abgeschreckt, überhaupt Bäume anzupflanzen. Es könnte sogar dazu führen, dass Interessenten vom Grundstückskauf abgeschreckt werden, wenn Ihnen die Freiheit zur Gartengestaltung genommen wird.

In den Bebauungs- und Grünordnungsplänen der Neubaugebiete Georg-Schweiger-Straße und Amperauen ist bereits festgelegt, dass Bäume auf Grundstücken angepflanzt werden müssen. Kontrolliert wurde die Einhaltung bislang nicht. Viele Grundstückseigentümer haben in der Gestaltung der Gärten oftmals mehrere Bäume angepflanzt. Das ist die Freiheit jedes einzelnen. Diesen Eigentümern muss man das Recht zugestehen, die Bäume wieder fällen zu dürfen.

Neben Bäume möchten wir betonen, dass „grün“ in Gärten durch viele weitere Pflanzen, wie Sträucher, Blumen, Hecken und Ähnlichem geschaffen wird! Der Aspekt des „gesamten Gartens“ wird in der Verordnung außer Acht gelassen.

Im städtischen Haushalt sind ebenso mehrere Tausend Euro für Neu- und Ersatzanpflanzungen auf öffentlichem Grund vorgesehen.

Die Erfahrung zeigt, dass Grundstückseigentümer ohne triftigen Grund keine Bäume fällen.

Die Freien Wähler lehnen eine Gängelung der Gartenbesitzer durch diese Verordnungs- und Verbotspolitik in der Form einer neuen Stadtgrünordnung (die keine ist) ab. Als Weg, die Bürger zum Thema naturnahe, Artenvielfalt pflegende Gartengestaltung zu sensibilisieren, schlagen wir ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot durch die Stadtgärtnerei vor. Jährliche an alle Haushalte verteilte Informationsflyer und mehrmals im Jahr stattfindende offene Beratungstage verbunden mit praxisnahen Führungen bringen langfristig mehr.