MdL Nikolaus Kraus und Josef Sixt

08.11.2023
Freie Wähler lehnen Einführung einer weitergehenden überregulierten Freiflächengestaltungssatzung ab

Am 7. November 2023 fand unser BürgerStammtisch statt, der die geplante Einführung einer Freiflächengestaltungssatzung zur Diskussion stellte. Unser 2. Vorstand Josef Sixt, führte in die Thematik ein, beleuchtete die aktuelle Rechtslage gemäß der Bayerischen Bauordnung und stellte die beiden von der CSU und den Grünen eingereichten Anträge vor. Deren Fokus liegt auf den Schwerpunkten Spielplätze und Freiflächengestaltung.

In Bezug auf Spielplätze ist gemäß BayBo festgelegt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Reinhard Lauterbach betonte in seiner Eröffnungsansprache die Bedeutung von Spielplätzen als Orte der Freude und Gemeinschaft für Kinder. In der Diskussion wurde von mehreren Teilnehmern vor übermäßiger Regulierung, Bürokratie und praxisfernen Regelungen gewarnt, die ggf. höhere Kosten für Wohnungsmieter oder -eigentümer mit sich bringen.

So sollen zum Beispiel folgende Regelungen umgesetzt werden, die wir nicht als regelungsnotwendig erachten:
Die Kinderspielplätze müssen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen, wie ... ausreichend abgeschirmt angelegt werden, so dass die Kinder ungefährdet spielen können und vor störenden Immissionen geschützt sind. Sie müssen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegen, gut einsehbar sein und in Rufweite liegen....

Kinderspielplätze sind stets in einem Zustand zu halten, der ein gefahrloses Spielen der Kinder zulässt. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Verschmutzungen .... sind schnellstmöglich zu entfernen. Der Gesamtzustand ist regelmäßig zu kontrollieren.
Es sollte ein Inspektionsbuch geführt werden.

In diesem Zusammenhang betonen wir, dass große, öffentliche Spielplätze im Vergleich zu kleinen, privaten Spielplätzen mehr Vorteile bieten würden. Die Diskussion umfasste auch die Notwendigkeit und Höhe eines möglichen Ablösebetrags, falls der Bau
eines geforderten Spielplatzes auf dem eigentlichen Grundstück nicht umgesetzt wird.

Hinsichtlich der Freiflächengestaltung führt die BayBo aus, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Im Laufe des Abends wurde ein Vergleich zu den Einschränkungen durch die eingeführte Stadtgrünordnung (Baumschutzverordnung) gezogen. Es wurden Beispiele aus der Vergangenheit angeführt, die zeigten, dass angenehme Stadtbilder auch ohne entsprechende Satzungen entstehen können. Besonderes Augenmerk wurde auf die verminderte Wasserversickerung durch die steigende Bodenversiegelung in Siedlungsgebieten gelegt. Es wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob die geforderten Freiflächen an die Grundflächenzahl gekoppelt werden kann. Insbesondere bei Nachverdichtungen könnte diese Vergleichszahl, die angibt, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf, hilfreich sein. Dieser Ansatz würde es ermöglichen, die Freiflächengestaltung flexibler zu gestalten und dabei die individuellen Gegebenheiten vor Ort angemessen zu berücksichtigen. Ein generelles Verbot von geschotterten Steingärten lehnen wir ab.

Wir setzen uns generell aktiv für eine kinderfreundliche Umgebung ein und betonen die Notwendigkeit, die Bedürfnisse der jungen Generation angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig fordern wir aber auch pragmatische Lösungen, die die lokalen Gegebenheiten besser berücksichtigen und sowohl bei Spielplätzen als auch bei der Gestaltung von Freiflächen einen angemessenen Spielraum bieten. Wir sehen die Einführung eines Ablösebetrags für Spielplätze positiv, stehen jedoch weitreichende Beschränkungen und Regelungen für Hausbauer bei der Gestaltung von Freiflächen kritisch gegenüber. Insbesondere im Hinblick auf Bebauungspläne sehen wir bereits weitreichende Vorgaben und plädieren dafür, individuelle Freiheiten nicht übermäßig einzuschränken.

Auf dem anhängenden Bild links unser Gast MdL Nikolaus Kraus und Josef Sixt